Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen zur Barrierefreiheit dieser Dienstleistung gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und § 14 BFSGV.
Stand: 7. Juli 2026
Entwurf – rechtliche Prüfung erforderlich
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Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter dieser Domain erreichbare Whistleblowing-Plattform WhistleComply, einschließlich des öffentlichen Hinweisgeberportals, des Statusabrufs für Hinweisgeber sowie des Verwaltungsbereichs für Meldestellen.
Anbieter: Name und Anschrift des Diensteanbieters
Grundlage und angewandter Standard
Die Barrierefreiheitsanforderungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), die die Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) umsetzen. Maßstab für die Bewertung ist die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Plattform ist mit den genannten Anforderungen weitgehend vereinbar. Die Anwendung wurde u. a. auf Tastaturbedienbarkeit, Screenreader-Kompatibilität (Landmarken, Beschriftungen, Statusmeldungen), ausreichende Kontraste, skalierbare Schriftgrößen und verständliche Fehlermeldungen hin entwickelt und geprüft.
Hinweis: Ergänzen Sie hier das Ergebnis der letzten Prüfung (Selbstbewertung oder Prüfung durch Dritte) und das Prüfdatum.
Nicht barrierefreie Inhalte
Uns sind derzeit keine wesentlichen Barrieren bekannt. Sollten einzelne Inhalte nicht vollständig barrierefrei sein (z. B. von Meldestellen hochgeladene Dokumente oder Logos Dritter), liegt dies außerhalb unseres unmittelbaren Einflussbereichs; wir wirken auf eine barrierefreie Bereitstellung hin.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Plattform aufgefallen? Dann wenden Sie sich gerne an uns:
E-Mail: barrierefreiheit@example.com
Telefon: +49 (0) 000 000000
Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren zeitnah zu beheben.
Durchsetzungs- und Marktüberwachungsverfahren
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Dienstleistung die Anforderungen des BFSG nicht erfüllt, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF):
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Baedekerstraße 2–20
56073 Koblenz
Weitere Informationen: bfsg-einheitliche-stelle.de (öffnet in neuem Tab)
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt und wird bei wesentlichen Änderungen der Plattform überprüft und aktualisiert.