Hinweisgeberschutz nach HinSchG
Vertrauliche Hinweise. Nachweisbare Compliance.
Die Meldestelle für das Hinweisgeberschutzgesetz: anonyme Meldungen, verschlüsselte Kommunikation und revisionssichere Dokumentation – DSGVO-konform und ausschließlich in der EU gehostet.
Bereits einen Hinweis gemeldet? Meldung mit Zugriffscode abrufen
- 100 % anonym möglich
- Keine Registrierung
- EU-Hosting
Für Hinweisgeber
Direkt und ohne Konto
Beide Wege funktionieren vollständig anonym – es sind keine Registrierung und keine persönlichen Daten erforderlich.
Hinweis melden
Melden Sie einen Verstoß vertraulich und auf Wunsch vollständig anonym. Sie erhalten sofort Ihren persönlichen Zugriffscode.
Jetzt anonym meldenMeldung abrufen
Rufen Sie mit Ihrem Zugriffscode jederzeit den Stand Ihrer Meldung ab und kommunizieren Sie sicher mit der Meldestelle.
Status abrufenFunktionen
Alles, was eine moderne Meldestelle braucht
Vom anonymen Eingang bis zum revisionssicheren Fallabschluss.
Anonyme Meldungen
Hinweise ohne Angabe personenbezogener Daten – auf Wunsch vollständig anonym.
Sichere Kommunikation
Verschlüsselter Dialog zwischen Hinweisgeber und Meldestelle über ein geschütztes Postfach.
DSGVO-konforme Datenhaltung
Datenminimierung, Löschkonzepte und Aufbewahrungsfristen nach gesetzlichen Vorgaben.
EU-Hosting
Betrieb ausschließlich in EU-Rechenzentren – keine Datenübermittlung in Drittländer.
Rollen- und Rechteverwaltung
Feingranulare Zugriffskontrolle für Administratoren und Fallbearbeiter.
Audit-Protokollierung
Lückenlose, unveränderliche Protokollierung aller Zugriffe und Bearbeitungsschritte.
Compliance
Rechtssicher nach deutschen und europäischen Vorgaben
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Interne Meldestelle mit gesetzeskonformen Fristen: Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, Rückmeldung binnen 3 Monaten.
EU Whistleblower Directive
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
DSGVO
Verarbeitung nach Datenschutz-Grundverordnung: Zweckbindung, Datenminimierung und Betroffenenrechte.
Ablauf
So funktioniert WhistleComply
- 1
Hinweis einreichen
Der Hinweisgeber meldet einen Vorfall – anonym oder mit Kontaktdaten.
- 2
Bearbeitung durch Meldestelle
Die zuständige Stelle prüft den Sachverhalt fristgerecht und dokumentiert revisionssicher.
- 3
Sichere Rückkommunikation
Über das geschützte Postfach werden Rückfragen anonym ausgetauscht.
- 4
Fallabschluss
Der Fall wird dokumentiert abgeschlossen und gesetzeskonform aufbewahrt.
Sicherheit
Vertrauen durch nachweisbare Sicherheit
Verschlüsselung
Transportverschlüsselung (TLS) und gehashte, nicht wiederherstellbare Zugriffscodes.
Zugriffskontrolle
Striktes Rollen- und Mandantenmodell – kein Zugriff über Mandantengrenzen hinweg.
Revisionssicherheit
Unveränderliche Audit-Logs für jeden Zugriff und jede Statusänderung.
EU-Sicherheit
Hosting in der EU mit automatisierten Backups und Wiederherstellung.
Preise
Ein klarer Tarif für Unternehmen
Transparent und ohne versteckte Kosten.
Business
Auf Anfrage
Für interne Meldestellen nach HinSchG
- Unbegrenzte Meldungen
- Anonymes Hinweisgeber-Postfach
- Rollen- und Rechteverwaltung
- Audit-Protokollierung
- EU-Hosting & Backups
FAQ
Häufige Fragen
Können Hinweise vollständig anonym abgegeben werden?
Ja. Für eine Meldung sind keine personenbezogenen Daten erforderlich. Name und E-Mail sind optional.
Wie kommuniziere ich nach der Meldung mit der Meldestelle?
Nach dem Absenden erhalten Sie einen Zugriffscode. Damit rufen Sie jederzeit den Status ab und kommunizieren anonym weiter – mehr müssen Sie sich nicht merken.
Was passiert, wenn ich meinen Zugriffscode verliere?
Der Zugriffscode kann aus Sicherheitsgründen nicht wiederhergestellt werden. Bewahren Sie ihn sicher auf.
Wo werden die Daten gespeichert?
Ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der EU. Es findet keine Übermittlung in Drittländer statt.
Welche Fristen gelten nach dem HinSchG?
Eine Eingangsbestätigung erfolgt innerhalb von 7 Tagen, eine Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten.
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Bereits gemeldet? Meldung mit Fallnummer abrufen