Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Vertrag zwischen dem Anbieter der Plattform WhistleComply und Unternehmen, die die Plattform zum Betrieb ihrer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nutzen.
Stand: 7. Juli 2026
Entwurf – rechtliche Prüfung erforderlich
Diese Seite enthält Platzhalter (hervorgehoben), die vor der Veröffentlichung durch die tatsächlichen Angaben zu ersetzen und anwaltlich zu prüfen sind. Vor der Freigabe entfernen.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform WhistleComply (nachfolgend „Plattform") zwischen
Firmenname / Vor- und Nachname, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt (nachfolgend „Anbieter")
und einem Unternehmen, das sich über die Plattform registriert (nachfolgend „Mandant").
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen; die Registrierung setzt das Handeln in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit voraus.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Nicht Gegenstand dieser AGB ist das Verhältnis zu hinweisgebenden Personen: Diese nutzen das Meldeportal des jeweiligen Mandanten, ohne selbst Vertragspartei des Anbieters zu werden.
2. Leistungsbeschreibung
Der Anbieter stellt dem Mandanten eine webbasierte Plattform zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle bereit, insbesondere:
- ein Meldeportal zur Entgegennahme von Hinweisen (auch anonym),
- Werkzeuge zur Fallbearbeitung und vertraulichen Kommunikation mit hinweisgebenden Personen,
- Fristenüberwachung und Erinnerungsfunktionen,
- ein Audit-Protokoll sowie die technische Umsetzung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.
Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Plattform zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, sofern der vertraglich geschuldete Funktionsumfang für den Mandanten dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
Der Anbieter erbringt eine technische Plattform. Er berät nicht zur rechtlichen Einordnung einzelner Meldungen und übernimmt nicht die Rolle einer Meldestelle im Sinne des HinSchG; der Betrieb der Meldestelle und die Benennung der zuständigen Personen bleiben Aufgabe des Mandanten.
3. Vertragsschluss und Registrierung
Die Darstellung der Plattform auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Mandanten, ein Angebot auf Vertragsschluss abzugeben. Mit Abschluss der Registrierung gibt der Mandant ein solches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter den Zugang freischaltet (Bestätigung der Registrierung) oder die Plattform dem Mandanten tatsächlich zur Nutzung bereitstellt.
Der Mandant sichert zu, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten vollständig und zutreffend sind, und verpflichtet sich, sie bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Die Registrierung darf nur durch eine zur Vertretung des Unternehmens berechtigte Person erfolgen.
4. Kostenlose Testphase
Neu registrierten Mandanten wird eine kostenlose Testphase von 14 Tagen ab Registrierung eingeräumt. Während der Testphase steht der volle Funktionsumfang der Plattform zur Verfügung.
Die Testphase endet automatisch mit Ablauf des Testzeitraums, ohne dass hierdurch Kosten entstehen oder sich die Testphase in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelt. Für die weitere Nutzung nach Ablauf der Testphase muss der Mandant aktiv ein kostenpflichtiges Abonnement gemäß Ziffer 5 abschließen. Ohne Abschluss eines Abonnements wird der Zugang zu den geschützten Funktionsbereichen der Plattform nach Ablauf der Testphase gesperrt; das öffentliche Meldeportal des Mandanten bleibt hiervon unberührt, damit laufende gesetzliche Pflichten nach dem HinSchG nicht beeinträchtigt werden.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der Verlängerung auf der Plattform ausgewiesenen Preise. Die Vergütung wird als monatliches Abonnement im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet und automatisch zu Beginn jedes neuen Abrechnungszeitraums verlängert, sofern das Abonnement nicht gemäß Ziffer 6 gekündigt wurde.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Zahlungsdaten (z. B. Kartendaten) werden ausschließlich von Stripe verarbeitet und gespeichert; der Anbieter erhält hierauf keinen Zugriff. Die Fälligkeit der Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum; bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Bleibt eine Zahlung aus, kann der Anbieter den Zugang zu den geschützten Funktionsbereichen der Plattform bis zum Ausgleich sperren. Ziffer 4 Satz 3 gilt entsprechend für das öffentliche Meldeportal.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
Das kostenpflichtige Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum, sofern es nicht gekündigt wird.
Der Mandant kann das Abonnement jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums über die Selbstverwaltungsfunktion der Plattform kündigen. Bis zum Ablauf des Abrechnungszeitraums bleibt der Zugang bestehen; eine bereits erklärte Kündigung kann bis zu diesem Zeitpunkt über dieselbe Funktion widerrufen werden.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Mandant die Plattform trotz Abmahnung missbräuchlich nutzt oder mit einer nicht unerheblichen Vergütung in Verzug ist.
7. Pflichten des Mandanten
- Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen,
- die Plattform nur im Einklang mit geltendem Recht, insbesondere dem HinSchG und der DSGVO, zu nutzen,
- die Benutzerkonten der eigenen Mitarbeitenden aktuell zu halten und nicht mehr benötigte Zugänge zu deaktivieren,
- die Vertraulichkeit der Identität hinweisgebender Personen zu wahren und Zugriff auf Meldungen nur berechtigten Personen einzuräumen.
Der Mandant ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) für die über das Meldeportal verarbeiteten personenbezogenen Daten verantwortlich; der Anbieter verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter. Ebenso obliegt dem Mandanten die Erfüllung seiner eigenen gesetzlichen Pflichten aus dem HinSchG, insbesondere die Benennung geeigneter, für die Meldestelle zuständiger Personen.
8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten im Auftrag des Mandanten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab, der Bestandteil dieses Vertrags wird und diesen AGB im Kollisionsfall hinsichtlich datenschutzrechtlicher Fragen vorgeht. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich zudem aus der Datenschutzerklärung.
9. Verfügbarkeit und Wartung
Der Anbieter ist um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform bemüht, kann jedoch eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit nicht zusichern. Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, mit angemessenem Vorlauf angekündigt und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, Störungen im Netz Dritter oder von Vorlieferanten zu vertretende Umstände fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters.
10. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Mandanten für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang zu nutzen. Sämtliche Rechte an der Software, ihrer Struktur und Gestaltung verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Eine Vervielfältigung, Dekompilierung oder Weitergabe der Software an Dritte ist, soweit gesetzlich nicht zwingend zulässig, ausgeschlossen.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden. Für über das Meldeportal bekannt werdende Inhalte und die Identität hinweisgebender Personen gilt diese Verpflichtung unbeschadet der gesetzlichen Vertraulichkeitspflichten nach § 8 HinSchG.
12. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mandant regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
13. Datenexport und Löschung bei Vertragsende
Nach Beendigung des Vertrags erhält der Mandant für einen Zeitraum von 30 Tagen die Möglichkeit, seine Daten über die Plattform zu exportieren. Danach werden die Daten des Mandanten gelöscht, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, insbesondere die dreijährige Aufbewahrungsfrist für Meldungsdokumentation nach § 11 Abs. 5 HinSchG. Für die Einhaltung eigener, über diesen Zeitraum hinausgehender Aufbewahrungspflichten ist der Mandant selbst verantwortlich und hat rechtzeitig vor Vertragsende für einen entsprechenden Export zu sorgen.
14. Änderung dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, technische Weiterentwicklungen oder eine veränderte Marktlage erforderlich ist und den Mandanten nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Mandanten mit angemessenem Vorlauf in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Mandant nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall eines Widerspruchs bleibt es beim bisherigen Vertragsinhalt; beide Parteien können den Vertrag in diesem Fall zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Mandant Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Kontakt für Fragen zu diesem Vertrag: kontakt@example.com